immo-newsfeed.de https://www.immonewsfeed.de/xml.php Immobilien Nachrichten / Immobilien News für Ihre Homepage abonnieren auf Immobilien Newsfeed de-DE immo-newsfeed.de https://www.immonewsfeed.de/pics/immobilien-news-logo.jpg https://www.immonewsfeed.de/xml.php EU-Gebäuderichtlinie: GdW fordert sozialverträgliche Umsetzung https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4263 Die neue Studie „Mehrkosteneffizienz alternativer Zero Emission Building (ZEB) Definitionen“ von Prof. Dr. Nikolas Müller von der EBS Universität in Oestrich-Winkel zeigt laut Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW auf, dass es für Erreichung der Klimaziele im Wohngebäudebereich, „darauf ankommt, dass flächendeckend Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht werden“. Laut Studie ist ein niedertemperaturfähiges ZEB kostengünstiger als Effizienzhaus 55 (‚EH 55‘) und erhöht damit die Chancen auf Erreichung der Klimaziele. Der GdW fordert neben einem Umdenken die Bundesregierung auf, die Umsetzung der neuen europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in Deutschland besonders sozialverträglich zu gestalten. Ziel müsse es sein, die Klimaziele der EU durch den Bau von leistbaren Nullemissionshäusern zu erreichen, ohne dabei die finanzielle Belastung für Mieter mit geringem und mittlerem Einkommen zu erhöhen. Der GdW betont zudem die Wichtigkeit, die vorhandenen finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen. Qullen: gdw.de/haufe.de/ © immonewsfeed https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4263 28.03.2024 Marktdaten ]]>Die neue Studie „Mehrkosteneffizienz alternativer Zero Emission Building (ZEB) Definitionen“ von Prof. Dr. Nikolas Müller von der EBS Universität in Oestrich-Winkel zeigt laut Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW auf, dass es für Erreichung der Klimaziele im Wohngebäudebereich, „darauf ankommt, dass flächendeckend Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht werden“. Laut Studie ist ein niedertemperaturfähiges ZEB kostengünstiger als Effizienzhaus 55 (‚EH 55‘) und erhöht damit die Chancen auf Erreichung der Klimaziele. Der GdW fordert neben einem Umdenken die Bundesregierung auf, die Umsetzung der neuen europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in Deutschland besonders sozialverträglich zu gestalten. Ziel müsse es sein, die Klimaziele der EU durch den Bau von leistbaren Nullemissionshäusern zu erreichen, ohne dabei die finanzielle Belastung für Mieter mit geringem und mittlerem Einkommen zu erhöhen. Der GdW betont zudem die Wichtigkeit, die vorhandenen finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen. Qullen: gdw.de/haufe.de/ © immonewsfeed Recycling: Bauen mit Altholz https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4262 Die Technische Universität Braunschweig (TU Braunschweig) erforscht innovative Wege, um Altholz im Bauwesen wiederzuverwenden. Ziel dieser Forschung ist es, den Holzverbrauch zu reduzieren und Holzbauteile recyclingfähig zu gestalten. Die Projekte „Recycling for Future“ und „Recycling for Reuse“ sollen zeigen, wie Holz effizient im Stoffkreislauf gehalten werden kann. Jährlich fallen in Deutschland laut TU Braunschweig bis zu acht Millionen Tonnen Altholz an, vor allem aus dem Bau- und Abbruchbereich. Derzeit findet jedoch nur ein geringer Teil dieses Altholzes eine neue Verwendung, zum Beispiel zur Produktion von Spanplatten oder zur Verwertung für die Energiegewinnung. Die Forschung zielt darauf ab, die Nutzung von Altholz zu optimieren und durch sogenannte Kaskadennutzung den Kohlenstoff im Holz länger zu binden. Dies soll den Rohstoff Holz nachhaltiger und ressourceneffizienter machen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von Holztafeln, die leicht recycelbar sind und aus wenigen, unterschiedlichen Materialien bestehen. Dies würde laut TU Braunschweig nicht nur den Recyclingprozess vereinfachen, sondern auch einen Beitrag zur Aufbereitung der Baustoffe für eine Wiederverwendung im Bauwesen leisten.Um den ökologischen und nachhaltigen Recyclingkreislauf für Holzbauteile bestmöglich zu etablieren, arbeitet die TU Braunschweig mit zahlreichen Partnern zusammen. Die Projekte „Recycling for Future“ und „Recycling for Reuse“ werden mit insgesamt etwa 2,4 Millionen Euro von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe unterstützt.Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/tu-braunschweig.de/ibholz © immonewsfeed https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4262 27.03.2024 Baubranche ]]>Die Technische Universität Braunschweig (TU Braunschweig) erforscht innovative Wege, um Altholz im Bauwesen wiederzuverwenden. Ziel dieser Forschung ist es, den Holzverbrauch zu reduzieren und Holzbauteile recyclingfähig zu gestalten. Die Projekte „Recycling for Future“ und „Recycling for Reuse“ sollen zeigen, wie Holz effizient im Stoffkreislauf gehalten werden kann. Jährlich fallen in Deutschland laut TU Braunschweig bis zu acht Millionen Tonnen Altholz an, vor allem aus dem Bau- und Abbruchbereich. Derzeit findet jedoch nur ein geringer Teil dieses Altholzes eine neue Verwendung, zum Beispiel zur Produktion von Spanplatten oder zur Verwertung für die Energiegewinnung. Die Forschung zielt darauf ab, die Nutzung von Altholz zu optimieren und durch sogenannte Kaskadennutzung den Kohlenstoff im Holz länger zu binden. Dies soll den Rohstoff Holz nachhaltiger und ressourceneffizienter machen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von Holztafeln, die leicht recycelbar sind und aus wenigen, unterschiedlichen Materialien bestehen. Dies würde laut TU Braunschweig nicht nur den Recyclingprozess vereinfachen, sondern auch einen Beitrag zur Aufbereitung der Baustoffe für eine Wiederverwendung im Bauwesen leisten.Um den ökologischen und nachhaltigen Recyclingkreislauf für Holzbauteile bestmöglich zu etablieren, arbeitet die TU Braunschweig mit zahlreichen Partnern zusammen. Die Projekte „Recycling for Future“ und „Recycling for Reuse“ werden mit insgesamt etwa 2,4 Millionen Euro von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe unterstützt.Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/tu-braunschweig.de/ibholz © immonewsfeed Energieanbieter: Verbraucherzentrale warnt vor irreführenden Werbeschreiben https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4261 Vor irreführenden Werbeschreiben von Nowenergy, Primastrom und Voxenergie warnt der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Diese Schreiben suggerierten eine Preissenkung, führten jedoch bei Unterschrift zu neuen Verträgen mit deutlich höheren Preisen. Kunden, die auf diese Weise einen neuen Vertrag abschließen, würden zudem die Möglichkeit verlieren, gegen ungültige Preiserhöhungen der Vergangenheit vorzugehen. Die betroffenen Anbieter hätten in der Vergangenheit keine oder keine wirksamen wirksame Preisanpassungsklauseln in den Verträgen vereinbart. Deswegen seien die Preiserhöhungen im aktuellen Vertrag nicht möglich. Es können also nur der Preis verlangt werden, zu dem der Vertrag geschlossen wurde. Die per Werbeschreiben neu angebotenen Verträge, enthalten laut Verbraucherzentrale jedoch Klauseln, durch die zukünftige Preiserhöhungen ermöglicht werden. Kunden, die diese Angebote annehmen, würden sich an hohe Preise und lange Laufzeiten binden, oft über 24 Monate. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät daher zur Vorsicht bei derartigen Werbeschreiben und empfiehlt, bestehende Verträge kritisch zu prüfen und sich gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen zur Wehr zu setzen. Gegen Primastrom und Voxenergie hatte er eine Sammelklagen eingereicht, um gegen „wiederholte massive Preiserhöhungen“ vorzugehen. Mit Primastrom und Voxenergie konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Kunden, die sich diesen angeschlossen hatten, erhalten etwaige Guthaben zurück. Quelle: verbaucherzentrale.de © immonewsfeed https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4261 26.03.2024 Mieten & Vermieten ]]>Vor irreführenden Werbeschreiben von Nowenergy, Primastrom und Voxenergie warnt der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Diese Schreiben suggerierten eine Preissenkung, führten jedoch bei Unterschrift zu neuen Verträgen mit deutlich höheren Preisen. Kunden, die auf diese Weise einen neuen Vertrag abschließen, würden zudem die Möglichkeit verlieren, gegen ungültige Preiserhöhungen der Vergangenheit vorzugehen. Die betroffenen Anbieter hätten in der Vergangenheit keine oder keine wirksamen wirksame Preisanpassungsklauseln in den Verträgen vereinbart. Deswegen seien die Preiserhöhungen im aktuellen Vertrag nicht möglich. Es können also nur der Preis verlangt werden, zu dem der Vertrag geschlossen wurde. Die per Werbeschreiben neu angebotenen Verträge, enthalten laut Verbraucherzentrale jedoch Klauseln, durch die zukünftige Preiserhöhungen ermöglicht werden. Kunden, die diese Angebote annehmen, würden sich an hohe Preise und lange Laufzeiten binden, oft über 24 Monate. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät daher zur Vorsicht bei derartigen Werbeschreiben und empfiehlt, bestehende Verträge kritisch zu prüfen und sich gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen zur Wehr zu setzen. Gegen Primastrom und Voxenergie hatte er eine Sammelklagen eingereicht, um gegen „wiederholte massive Preiserhöhungen“ vorzugehen. Mit Primastrom und Voxenergie konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Kunden, die sich diesen angeschlossen hatten, erhalten etwaige Guthaben zurück. Quelle: verbaucherzentrale.de © immonewsfeed Vertreterversammlung: Beschlüsse während Corona-Pandemie gültig https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4260 Beschlüsse, die während der Corona-Pandemie in einer sogenannten Vertreterversammlung gefasst wurden, behalten ihre Gültigkeit. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: V ZR 80/23). Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die Beschlüsse nicht allein deshalb nichtig sind, weil einige der Eigentümer nur durch Vollmachten vertreten waren. Im vorliegenden Fall war eine Eigentümerversammlung in Präsenz aufgrund der Bestimmungen während der Corona-Pandemie nicht möglich. Die Verwalterin hatte daher zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung eingeladen und die Wohnungseigentümer aufgefordert, Vollmachten für die Stimmabgabe zu erteilen. Dies taten auch einige der Eigentümer. Die Verwalterin führte daraufhin allein eine Eigentümerversammlung durch und übermittelte den Eigentümern ein Protokoll mit den gefassten Beschlüssen. Dagegen klagten Eigentümer, die keine Vollmacht erteilt hatten. Allerdings haben sie dabei die einmonatige Klagefrist nicht gewahrt. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage daher ab. Vom Landgericht wurden die Beschlüsse des Amtsgerichts später für nichtig erklärt. Grund dafür war, dass das das Landgericht das Recht der Eigentümer auf eine persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt sah. Der BGH hob das Urteil allerdings auf und stellte die amtsgerichtliche Entscheidung wieder her. Die Richter hoben die schwierige Lage der Verwalterin hervor, die zwischen der Einhaltung des Wohnungseigentumsrechts und des Infektionsschutzrechts wählen musste. Die Entscheidung trägt den außergewöhnlichen Umständen Rechnung und ermöglicht es WEGs, auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben. Quelle und weiter Informationen: bundesgerichtshof.de/wohnen-im-eigentum.de © immonewsfeed https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4260 25.03.2024 Guter Rat ]]>Beschlüsse, die während der Corona-Pandemie in einer sogenannten Vertreterversammlung gefasst wurden, behalten ihre Gültigkeit. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: V ZR 80/23). Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die Beschlüsse nicht allein deshalb nichtig sind, weil einige der Eigentümer nur durch Vollmachten vertreten waren. Im vorliegenden Fall war eine Eigentümerversammlung in Präsenz aufgrund der Bestimmungen während der Corona-Pandemie nicht möglich. Die Verwalterin hatte daher zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung eingeladen und die Wohnungseigentümer aufgefordert, Vollmachten für die Stimmabgabe zu erteilen. Dies taten auch einige der Eigentümer. Die Verwalterin führte daraufhin allein eine Eigentümerversammlung durch und übermittelte den Eigentümern ein Protokoll mit den gefassten Beschlüssen. Dagegen klagten Eigentümer, die keine Vollmacht erteilt hatten. Allerdings haben sie dabei die einmonatige Klagefrist nicht gewahrt. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage daher ab. Vom Landgericht wurden die Beschlüsse des Amtsgerichts später für nichtig erklärt. Grund dafür war, dass das das Landgericht das Recht der Eigentümer auf eine persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt sah. Der BGH hob das Urteil allerdings auf und stellte die amtsgerichtliche Entscheidung wieder her. Die Richter hoben die schwierige Lage der Verwalterin hervor, die zwischen der Einhaltung des Wohnungseigentumsrechts und des Infektionsschutzrechts wählen musste. Die Entscheidung trägt den außergewöhnlichen Umständen Rechnung und ermöglicht es WEGs, auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben. Quelle und weiter Informationen: bundesgerichtshof.de/wohnen-im-eigentum.de © immonewsfeed Küchen: Das sind die Trends bei Spülen https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4259 Die neuesten Entwicklungen im Bereich der Küchenspülen und -armaturen setzen neue Maßstäbe in Design, Funktionalität und Nachhaltigkeit. Markenhersteller bieten nun Einbeckenspülen in verschiedenen Farben, ergänzt durch multifunktionale Armaturen. Diese Armaturen liefern nicht nur kaltes und warmes, sondern auch gefiltertes, gekühltes und sogar kochend heißes Wasser. Außerdem verfügen die neuen Spülenmodelle über durchdachte Lösungen wie integrierte Abtropfflächen. Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK), empfiehlt, die vielfältigen Möglichkeiten moderner Küchenausstattung in Fachgeschäften persönlich zu erkunden. „So ist gewährleistet, dass dieser Bereich, an dem so viele wichtige Tätigkeiten stattfinden, auch tatsächlich den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht“, findet der Geschäftsführer. Die Auswahl an Spülen und Armaturen reicht von minimalistischen über klassisch-modernen bis hin zu luxuriösen Designs. Dunkle und helle Spülen in Farben von Schwarz über Grau bis hin zu Creme aus Granit oder Keramik sowie Edelstahl-Armaturen in edlen Farben wie Gold oder Kupfer ermöglichen eine individuelle Gestaltung. Durch energiesparende Kaltstart-Funktionen und Durchflussbegrenzer lassen sich laut AMK außerdem Ressourcen schonen.Quelle: moebelindustrie.de © Photodune https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4259 22.03.2024 Leben & Wohnen ]]>Die neuesten Entwicklungen im Bereich der Küchenspülen und -armaturen setzen neue Maßstäbe in Design, Funktionalität und Nachhaltigkeit. Markenhersteller bieten nun Einbeckenspülen in verschiedenen Farben, ergänzt durch multifunktionale Armaturen. Diese Armaturen liefern nicht nur kaltes und warmes, sondern auch gefiltertes, gekühltes und sogar kochend heißes Wasser. Außerdem verfügen die neuen Spülenmodelle über durchdachte Lösungen wie integrierte Abtropfflächen. Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK), empfiehlt, die vielfältigen Möglichkeiten moderner Küchenausstattung in Fachgeschäften persönlich zu erkunden. „So ist gewährleistet, dass dieser Bereich, an dem so viele wichtige Tätigkeiten stattfinden, auch tatsächlich den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht“, findet der Geschäftsführer. Die Auswahl an Spülen und Armaturen reicht von minimalistischen über klassisch-modernen bis hin zu luxuriösen Designs. Dunkle und helle Spülen in Farben von Schwarz über Grau bis hin zu Creme aus Granit oder Keramik sowie Edelstahl-Armaturen in edlen Farben wie Gold oder Kupfer ermöglichen eine individuelle Gestaltung. Durch energiesparende Kaltstart-Funktionen und Durchflussbegrenzer lassen sich laut AMK außerdem Ressourcen schonen.Quelle: moebelindustrie.de © Photodune WG-Zimmer: Mieten in Uni-Städten gestiegen https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4258 Die Mieten für unmöblierte Zimmer in Wohngemeinschaften (WG) in deutschen Universitätsstädten erreichen neue Höhen. Im Durchschnitt mussten Studierende 485 Euro pro Monat für diese bezahlen. Die Miete in Universitätsstädten liegt im Sommersemester 2024 somit 26 Prozent über dem Preisniveau des Sommersemesters 2019, was einem jährlichen Anstieg von 4,7 Prozent entspricht. Besonders auffällig ist der Mangel an Angeboten für unmöblierte WG-Zimmer, was die Preise weiter in die Höhe treibt. Die Preisentwicklung variiert jedoch stark zwischen den einzelnen Städten. München führt mit einer Miete von 700 Euro pro Monat die Spitze der teuersten WG-Städte an. Die Miete ist seit dem Sommersemester 2019 (SoSe 2019) somit um 15 Prozent gestiegen. In Leipzig beträgt die durchschnittliche Miete mit 425 Euro pro Monat zwar niedriger als beispielsweise in München. Jedoch ist der Preiseanstieg seit dem SoSe 2019 mit 52 Prozent besonders stark. Braunschweig und Siegen weisen mit Mietsteigerungen von 8 bzw. 10 Prozent (373 bzw. 330 Euro pro Monat) die geringste Teuerungsrate auf. Nach München als teuerster Stadt folgen Hamburg und Berlin mit jeweils 598 Euro sowie Frankfurt am Main mit 580 Euro pro Monat. Die preiswertesten Angebote finden sich in Wolfsburg für 219 Euro, Halle (Saale) für 313 Euro und Siegen für 330 Euro pro Monat. Die Zahlen basieren auf einer Auswertung einer Preisdatenbank des Empirica-Instituts. Quelle und weiter Informationen: empirica-institut.de © Fotolia https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4258 21.03.2024 Marktdaten ]]>Die Mieten für unmöblierte Zimmer in Wohngemeinschaften (WG) in deutschen Universitätsstädten erreichen neue Höhen. Im Durchschnitt mussten Studierende 485 Euro pro Monat für diese bezahlen. Die Miete in Universitätsstädten liegt im Sommersemester 2024 somit 26 Prozent über dem Preisniveau des Sommersemesters 2019, was einem jährlichen Anstieg von 4,7 Prozent entspricht. Besonders auffällig ist der Mangel an Angeboten für unmöblierte WG-Zimmer, was die Preise weiter in die Höhe treibt. Die Preisentwicklung variiert jedoch stark zwischen den einzelnen Städten. München führt mit einer Miete von 700 Euro pro Monat die Spitze der teuersten WG-Städte an. Die Miete ist seit dem Sommersemester 2019 (SoSe 2019) somit um 15 Prozent gestiegen. In Leipzig beträgt die durchschnittliche Miete mit 425 Euro pro Monat zwar niedriger als beispielsweise in München. Jedoch ist der Preiseanstieg seit dem SoSe 2019 mit 52 Prozent besonders stark. Braunschweig und Siegen weisen mit Mietsteigerungen von 8 bzw. 10 Prozent (373 bzw. 330 Euro pro Monat) die geringste Teuerungsrate auf. Nach München als teuerster Stadt folgen Hamburg und Berlin mit jeweils 598 Euro sowie Frankfurt am Main mit 580 Euro pro Monat. Die preiswertesten Angebote finden sich in Wolfsburg für 219 Euro, Halle (Saale) für 313 Euro und Siegen für 330 Euro pro Monat. Die Zahlen basieren auf einer Auswertung einer Preisdatenbank des Empirica-Instituts. Quelle und weiter Informationen: empirica-institut.de © Fotolia Auszeichnung: Pritzker-Preis geht an Riken Yamamoto https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4257 Riken Yamamoto, ein Architekt aus dem japanischen Yokohama, ist Preisträger des Pritzker-Preises 2024. Bei dem Pritzker-Preis handelt es sich um eine weltweit renommierte Auszeichnung im Bereich Architektur. Riken Yamamoto fördert durch seine Entwürfe eine harmonische Gesellschaft. Er hinterfrage konventionelle Ansichten von Freiheit und Privatsphäre und betone die Bedeutung von Gemeinschaft und gegenseitiger Unterstützung.Seine Projekte zeichnen sich durch eine sensible Integration von Kulturen, Geschichten und Generationen aus. Dadurch schafft er eine neue architektonische Sprache, die das Zusammenleben in Gemeinschaften unterstützt. Seine Werke, darunter Wohnanlagen und öffentliche Gebäude, seien geprägt von Transparenz und Durchlässigkeit. Durch die sorgfältige Gestaltung von Räumen, die zum Verweilen und zur Begegnung einladen, trage Riken Yamamoto dazu bei, dass Architektur mehr als nur eine physische Struktur ist; sie wird zu einem lebendigen Teil des sozialen Gewebes. Riken Yamamotos Projekte reichen von privaten Residenzen bis zu großangelegten Wohnkomplexen. Laut Deutschlandfunk Kultur gilt der Pritzker-Preis als „Nobelpreis der Architektur“ und wurde 1979 vom Unternehmer Jay A. Pritzker und dessen Frau Cindy ins Leben gerufen und wird mittlerweile von der Hyatt-Stiftung vergeben. Der Pritzker-Preis ist mit 100.000 Dollar dotiert.Quellen und weitere Informationen: pritzkerprize.com/deutschlandfunk.de © Fotolia https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4257 20.03.2024 Baubranche ]]>Riken Yamamoto, ein Architekt aus dem japanischen Yokohama, ist Preisträger des Pritzker-Preises 2024. Bei dem Pritzker-Preis handelt es sich um eine weltweit renommierte Auszeichnung im Bereich Architektur. Riken Yamamoto fördert durch seine Entwürfe eine harmonische Gesellschaft. Er hinterfrage konventionelle Ansichten von Freiheit und Privatsphäre und betone die Bedeutung von Gemeinschaft und gegenseitiger Unterstützung.Seine Projekte zeichnen sich durch eine sensible Integration von Kulturen, Geschichten und Generationen aus. Dadurch schafft er eine neue architektonische Sprache, die das Zusammenleben in Gemeinschaften unterstützt. Seine Werke, darunter Wohnanlagen und öffentliche Gebäude, seien geprägt von Transparenz und Durchlässigkeit. Durch die sorgfältige Gestaltung von Räumen, die zum Verweilen und zur Begegnung einladen, trage Riken Yamamoto dazu bei, dass Architektur mehr als nur eine physische Struktur ist; sie wird zu einem lebendigen Teil des sozialen Gewebes. Riken Yamamotos Projekte reichen von privaten Residenzen bis zu großangelegten Wohnkomplexen. Laut Deutschlandfunk Kultur gilt der Pritzker-Preis als „Nobelpreis der Architektur“ und wurde 1979 vom Unternehmer Jay A. Pritzker und dessen Frau Cindy ins Leben gerufen und wird mittlerweile von der Hyatt-Stiftung vergeben. Der Pritzker-Preis ist mit 100.000 Dollar dotiert.Quellen und weitere Informationen: pritzkerprize.com/deutschlandfunk.de © Fotolia Urteil: Fortsetzung des Mietverhältnisses gegebenfalls erforderlich https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4255 Mieter können unter Umständen eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses erzwingen. Das geht aus einem noch nichts rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin II hervor (AZ: 67 S 264/22). So wurde Mietern der Verbleib in ihrer Berliner Wohnung für weitere zwei Jahre zugesichert, trotz einer wirksamen Eigenbedarfskündigung der Vermieterin.Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Diese hat es den Mietern bislang trotz intensiver Suche unmöglich gemacht, angemessenen Ersatzwohnraum zu finden. Laut des Landgerichts stand den Mietern sogar über das sogenannte Geschütze Marktsegment (GMS) in absehbarer Zeit kein Ersatzwohnraum zur Verfügung. Beim GMS handelt es sich einem Vertrag zwischen dem Land Berlin und einigen Wohnungsunternehmen, das Wohnungslosen bei der Wohnungssuche hilft. In die Entscheidung floss auch ein, dass der geltend gemachte Eigenbedarf der Vermieterin nicht dringlich sei. Doch obwohl die Mieter erst mal in der Wohnung bleiben dürfen, berücksichtigt das Gericht auch die Interessen der Vermieterin. Die Nettokaltmiete, die von den Mietern gezahlt werden muss, wurde nun auf ein marktübliches Niveau angehoben.Quelle: berlin.de/AZ: 67 S 264/22 © Fotolia https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4255 19.03.2024 Mieten & Vermieten ]]>Mieter können unter Umständen eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses erzwingen. Das geht aus einem noch nichts rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin II hervor (AZ: 67 S 264/22). So wurde Mietern der Verbleib in ihrer Berliner Wohnung für weitere zwei Jahre zugesichert, trotz einer wirksamen Eigenbedarfskündigung der Vermieterin.Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Diese hat es den Mietern bislang trotz intensiver Suche unmöglich gemacht, angemessenen Ersatzwohnraum zu finden. Laut des Landgerichts stand den Mietern sogar über das sogenannte Geschütze Marktsegment (GMS) in absehbarer Zeit kein Ersatzwohnraum zur Verfügung. Beim GMS handelt es sich einem Vertrag zwischen dem Land Berlin und einigen Wohnungsunternehmen, das Wohnungslosen bei der Wohnungssuche hilft. In die Entscheidung floss auch ein, dass der geltend gemachte Eigenbedarf der Vermieterin nicht dringlich sei. Doch obwohl die Mieter erst mal in der Wohnung bleiben dürfen, berücksichtigt das Gericht auch die Interessen der Vermieterin. Die Nettokaltmiete, die von den Mietern gezahlt werden muss, wurde nun auf ein marktübliches Niveau angehoben.Quelle: berlin.de/AZ: 67 S 264/22 © Fotolia Energiemarkt: Fragen im Energie-Monitoring gestrichen https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4256 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat etwa ein Drittel der ehemals 550 Fragen aus ihrem Energie-Monitoring gestrichen. Grund dafür sei unter anderem ein „Bürokratieabbau“. In jedem der insgesamt zehn Fragebogen kommt es zu Streichungen. Das Team „Energie und Bauen“ des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) kritisiert diese Entwicklung, weil sie Nachteile im Hinblick auf die Markttransparenz für Verbraucher befürchtet.Der bvzb fordert daher unter anderem Themenkomplexe wie das Monitoring zum E-Ladesäulenstrom, die Informationen zu Ladepunkten und die Ladestromtarife und die Höhe des Geldbetrags, mit dem der Haushaltskunde im Regelfall mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug sein muss, bevor eine Unterbrechung der Versorgung angedroht wird, weiterhin im Monitoringbericht abzubilden.Laut vzbv trägt der „jährliche Monitoringbericht der BNetzA und des Bundeskartellamts in besonderem Maße zu einer hohen Markttransparenz der Strom- und Gasmärkte bei“. Gerade dann, wenn sich Energiemarkte stark verändern, könne ein solcher Bericht für Verbraucher und Verbände wichtig sein, um sich über die Entwicklungen und das Verhalten der Unternehmen zu informieren. Die Datenerhebung findet voraussichtlich vom 18. März bis zum 26. April statt.Quelle und weitere Informationen: vzbv.de/bundesnetzagentur.de © Fotolia https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4256 18.03.2024 Energieeffizienz ]]>Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat etwa ein Drittel der ehemals 550 Fragen aus ihrem Energie-Monitoring gestrichen. Grund dafür sei unter anderem ein „Bürokratieabbau“. In jedem der insgesamt zehn Fragebogen kommt es zu Streichungen. Das Team „Energie und Bauen“ des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) kritisiert diese Entwicklung, weil sie Nachteile im Hinblick auf die Markttransparenz für Verbraucher befürchtet.Der bvzb fordert daher unter anderem Themenkomplexe wie das Monitoring zum E-Ladesäulenstrom, die Informationen zu Ladepunkten und die Ladestromtarife und die Höhe des Geldbetrags, mit dem der Haushaltskunde im Regelfall mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug sein muss, bevor eine Unterbrechung der Versorgung angedroht wird, weiterhin im Monitoringbericht abzubilden.Laut vzbv trägt der „jährliche Monitoringbericht der BNetzA und des Bundeskartellamts in besonderem Maße zu einer hohen Markttransparenz der Strom- und Gasmärkte bei“. Gerade dann, wenn sich Energiemarkte stark verändern, könne ein solcher Bericht für Verbraucher und Verbände wichtig sein, um sich über die Entwicklungen und das Verhalten der Unternehmen zu informieren. Die Datenerhebung findet voraussichtlich vom 18. März bis zum 26. April statt.Quelle und weitere Informationen: vzbv.de/bundesnetzagentur.de © Fotolia KI: Technologie trifft Fürsorge https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4254 Soll ein KI-System frühzeitig gesundheitliche Risiken im Alltag von Senioren erkennen, ist eine enge Begleitung und Unterstützung der Senioren dennoch unerlässlich. Dies hat eine Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft gezeigt.Besonders hervorgehoben wurde die Notwendigkeit, die technologischen Anwendungen verständlich zu gestalten und durch vertraute Personen erläutern zu lassen. Für den breiten Einsatz von Assistenzsystemen sei es entscheidend, ältere Menschen aktiv miteinzubeziehen und eine ständige Kommunikation über Bedienungserfolge sowie Probleme zu gewährleisten.Mit dem Projekt „KI@Home“ hat das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gesundheitssektor an älteren Menschen mit eigener Wohnung in Berlin, Brandenburg und Bayern ein System getestet, das dazu beitragen soll, sie sicher, gesund und möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu lassen.Quelle: idw-online.de/iso-institut.de © Photodune https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4254 15.03.2024 Leben & Wohnen ]]>Soll ein KI-System frühzeitig gesundheitliche Risiken im Alltag von Senioren erkennen, ist eine enge Begleitung und Unterstützung der Senioren dennoch unerlässlich. Dies hat eine Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft gezeigt.Besonders hervorgehoben wurde die Notwendigkeit, die technologischen Anwendungen verständlich zu gestalten und durch vertraute Personen erläutern zu lassen. Für den breiten Einsatz von Assistenzsystemen sei es entscheidend, ältere Menschen aktiv miteinzubeziehen und eine ständige Kommunikation über Bedienungserfolge sowie Probleme zu gewährleisten.Mit dem Projekt „KI@Home“ hat das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gesundheitssektor an älteren Menschen mit eigener Wohnung in Berlin, Brandenburg und Bayern ein System getestet, das dazu beitragen soll, sie sicher, gesund und möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu lassen.Quelle: idw-online.de/iso-institut.de © Photodune Ferienimmobilien: Stabile Preise auf Mallorca https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4253 Die Preise für Ferienimmobilien in Mallorca bleiben stabil. Das geht aus der Studie „Ferienimmobilienmarkt auf Mallorca 2024“ hervor. Demnach ist der Durchschnittspreis um rund 1,7 Prozent auf knapp 5.800 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Eine besonders große Preissteigerung von rund 13,5 Prozent gibt in der Inselmitte. Im Durchschnitt am teuersten sind die Immobilien mit 7.700 Euro pro Quadratmeter im Südwesten. Die teuerste Immobilie kostet dort 9.544 Euro pro Quadratmeter. Für Ferienimmobilien mit Meerblick müssen Käufer künftig noch tiefer in die Tasche greifen. Im Norden sind die Preise für diese um 12,7 Prozent, im Süden um 16,7 Prozent und im Palma City um 5,6 Prozent gestiegen. Auch für Häuser und Villen mit Pool werden Preisaufschläge fällig. Bei den Pools unterscheiden die Studienautoren noch einmal in „Luxuspools“ und „normale Pools“. Gegenüber Objekten ohne Pool wird für Häuser und Villen mit Luxuspools ein Preisaufschlag von fast 75 Prozent fällig, für Häuser und Villen mit normalen Pools ein Preisaufschlag von zirka 50 Prozent. Das Objektangebot ist laut der Studienautoren jedoch zurückgegangen, im Südwesten sogar um über 40 Prozent. Daraus schlussfolgern die Studienautoren eine sehr hohe Nachfrage in dieser Region. Herausgegeben wurde die Studie vom Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag von Porta Mallorquina Real Estate. Die vollständige Studie ist kostenlos unter steinbeis-cres.de abrufbar. Quelle: steinbeis-cres.de/mallorcamagazin.com © Photodune https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4253 14.03.2024 Marktdaten ]]>Die Preise für Ferienimmobilien in Mallorca bleiben stabil. Das geht aus der Studie „Ferienimmobilienmarkt auf Mallorca 2024“ hervor. Demnach ist der Durchschnittspreis um rund 1,7 Prozent auf knapp 5.800 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Eine besonders große Preissteigerung von rund 13,5 Prozent gibt in der Inselmitte. Im Durchschnitt am teuersten sind die Immobilien mit 7.700 Euro pro Quadratmeter im Südwesten. Die teuerste Immobilie kostet dort 9.544 Euro pro Quadratmeter. Für Ferienimmobilien mit Meerblick müssen Käufer künftig noch tiefer in die Tasche greifen. Im Norden sind die Preise für diese um 12,7 Prozent, im Süden um 16,7 Prozent und im Palma City um 5,6 Prozent gestiegen. Auch für Häuser und Villen mit Pool werden Preisaufschläge fällig. Bei den Pools unterscheiden die Studienautoren noch einmal in „Luxuspools“ und „normale Pools“. Gegenüber Objekten ohne Pool wird für Häuser und Villen mit Luxuspools ein Preisaufschlag von fast 75 Prozent fällig, für Häuser und Villen mit normalen Pools ein Preisaufschlag von zirka 50 Prozent. Das Objektangebot ist laut der Studienautoren jedoch zurückgegangen, im Südwesten sogar um über 40 Prozent. Daraus schlussfolgern die Studienautoren eine sehr hohe Nachfrage in dieser Region. Herausgegeben wurde die Studie vom Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag von Porta Mallorquina Real Estate. Die vollständige Studie ist kostenlos unter steinbeis-cres.de abrufbar. Quelle: steinbeis-cres.de/mallorcamagazin.com © Photodune 3D-Druck: Wellenförmiges Haus in Heidelberg bezogen https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4252 Ein durch 3D-Druck entstandenes Haus ist in Heidelberg kürzlich von einer Firma bezogen worden. Bei dem Haus handelt es sich laut Angaben der verantwortlichen Kraus-Gruppe um das „derzeit größte 3D-gedruckte Gebäude Europas“ und besteht aus „100 Prozent recyclebarem Material“. Es ist 54 Meter lang, 11 Meter tief und 9 Meter hoch.Die Hausfassade erinnert an Wellen. Laut Kraus-Gruppe ist das Haus innerhalb weniger Wochen entstanden; verschiedene Medien berichten von einer Bauzeit von 140 bis 170 Stunden. Der Entwurf für das 3D-Haus stammt von „Mense-Korte ingenieure+architekten“ und „SSV Architekten“. Für den 3D-Druck ist „PERI 3D“ verantwortlich.Für den 3D-Druck wurde ein spezieller Zement entwickelt. Ein Forscher der Technischen Universität Dresden gibt zu bedenken, dass der verwendete Beton aufgrund möglicher langer Transportwege noch nicht ganz so umweltfreundlich sei. Wer mehr über das Haus erfahren möchte, wird unter anderem auf kraus-heidelberg.de/referenzen/3d-druck/ fündig.Quellen: kraus-heidelberg.de/tageschau.de/swr.de © wavepoint https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4252 13.03.2024 Baubranche ]]>Ein durch 3D-Druck entstandenes Haus ist in Heidelberg kürzlich von einer Firma bezogen worden. Bei dem Haus handelt es sich laut Angaben der verantwortlichen Kraus-Gruppe um das „derzeit größte 3D-gedruckte Gebäude Europas“ und besteht aus „100 Prozent recyclebarem Material“. Es ist 54 Meter lang, 11 Meter tief und 9 Meter hoch.Die Hausfassade erinnert an Wellen. Laut Kraus-Gruppe ist das Haus innerhalb weniger Wochen entstanden; verschiedene Medien berichten von einer Bauzeit von 140 bis 170 Stunden. Der Entwurf für das 3D-Haus stammt von „Mense-Korte ingenieure+architekten“ und „SSV Architekten“. Für den 3D-Druck ist „PERI 3D“ verantwortlich.Für den 3D-Druck wurde ein spezieller Zement entwickelt. Ein Forscher der Technischen Universität Dresden gibt zu bedenken, dass der verwendete Beton aufgrund möglicher langer Transportwege noch nicht ganz so umweltfreundlich sei. Wer mehr über das Haus erfahren möchte, wird unter anderem auf kraus-heidelberg.de/referenzen/3d-druck/ fündig.Quellen: kraus-heidelberg.de/tageschau.de/swr.de © wavepoint Hochwasser: Schnelles Handeln erforderlich https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4251 Wenn Hochwasser Häuser erreicht, ist rasches Handeln gefragt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wasser im Keller sollte sofort entfernt werden, um kostspielige Schäden wie Schimmelbildung zu verhindern. Zu einer Schimmelbildung kommt es laut VPB besonders bei Gebäuden mit wärmegedämmten Kellern. Um langfristige Schäden zu verhindern, sei ein schnelles Trockenlegen essenziell. Hauseigentümer sollten laut VPB nach Hochwasserschäden ihre Versicherungsdokumente prüfen. Eine Elementarschadenversicherung deckt in der Regel Überschwemmungsschäden ab. Für eine genaue Schadensbeurteilung und Festlegung der nötigen Maßnahmen sei die Expertise eines Sachverständigen unerlässlich. Bei der Sanierung ist Vorsicht geboten. Lokale Fachfirmen sollten bevorzugt werden, da nach Hochwasser auftauchende, reisende Handwerkertrupps laut VPB oft unzureichend qualifiziert sind. Unabhängigen Sachverständige begleiten nicht nur die fachgerechte Sanierung, sondern helfen auch bei der Planung zur langfristigen Absicherung der Immobilie gegen Hochwasserschäden.Quelle: Verband Privater Bauherren © wavepoint https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4251 12.03.2024 Nachbarschaftsfragen ]]>Wenn Hochwasser Häuser erreicht, ist rasches Handeln gefragt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wasser im Keller sollte sofort entfernt werden, um kostspielige Schäden wie Schimmelbildung zu verhindern. Zu einer Schimmelbildung kommt es laut VPB besonders bei Gebäuden mit wärmegedämmten Kellern. Um langfristige Schäden zu verhindern, sei ein schnelles Trockenlegen essenziell. Hauseigentümer sollten laut VPB nach Hochwasserschäden ihre Versicherungsdokumente prüfen. Eine Elementarschadenversicherung deckt in der Regel Überschwemmungsschäden ab. Für eine genaue Schadensbeurteilung und Festlegung der nötigen Maßnahmen sei die Expertise eines Sachverständigen unerlässlich. Bei der Sanierung ist Vorsicht geboten. Lokale Fachfirmen sollten bevorzugt werden, da nach Hochwasser auftauchende, reisende Handwerkertrupps laut VPB oft unzureichend qualifiziert sind. Unabhängigen Sachverständige begleiten nicht nur die fachgerechte Sanierung, sondern helfen auch bei der Planung zur langfristigen Absicherung der Immobilie gegen Hochwasserschäden.Quelle: Verband Privater Bauherren © wavepoint Urteil: Wer haftet, wenn ein Baum umstürzt? https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4250 Ein Eigentümer kann nicht unbedingt dafür haftbar gemacht werden, wenn es aufgrund eines Sturms zu Schäden kommt. Das entschied das Amtsgericht München (113 C 18489/22). Im vorliegenden Fall stürzte bei einem Unwetter ein Baum auf ein geparktes Auto gegenüber eines Parkhauses, dessen Betreiber die Verkehrssicherungspflicht innehatte. Das Auto erlitt einen Totalschaden. Die Eigentümerin des Autos ging von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus. Sie forderte Schadensersatz. Das Amtsgericht München entschied jedoch gegen die Klägerin. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Betreiber des Parkhauses seine Pflichten verletzt hatte. Aus dem Urteil geht hervor, dass für eine Haftung nicht nur die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hätte bewiesen werden müssen, sondern auch eine bestehende Schädigung der Bäume. Doch auch bei regelmäßiger Kontrolle und Pflege der Bäume durch den Betreiber – wie in diesem Fall – können naturbedingte Ereignisse wie Unwetter zu Schäden führen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen. Das Gericht betonte, dass eine abstrakte Gefahr durch Bäume als naturbedingt hinzunehmen ist. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Beweisführung für Kläger in Fällen, in denen sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vermuten. Für Eigentümer von Fahrzeugen bedeutet das Urteil, dass sie sich nicht automatisch auf eine Entschädigung bei Schäden durch Bäume während eines Unwetters verlassen können.Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 113 C 18489/22 © Fotolia https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4250 11.03.2024 Guter Rat ]]>Ein Eigentümer kann nicht unbedingt dafür haftbar gemacht werden, wenn es aufgrund eines Sturms zu Schäden kommt. Das entschied das Amtsgericht München (113 C 18489/22). Im vorliegenden Fall stürzte bei einem Unwetter ein Baum auf ein geparktes Auto gegenüber eines Parkhauses, dessen Betreiber die Verkehrssicherungspflicht innehatte. Das Auto erlitt einen Totalschaden. Die Eigentümerin des Autos ging von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus. Sie forderte Schadensersatz. Das Amtsgericht München entschied jedoch gegen die Klägerin. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Betreiber des Parkhauses seine Pflichten verletzt hatte. Aus dem Urteil geht hervor, dass für eine Haftung nicht nur die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hätte bewiesen werden müssen, sondern auch eine bestehende Schädigung der Bäume. Doch auch bei regelmäßiger Kontrolle und Pflege der Bäume durch den Betreiber – wie in diesem Fall – können naturbedingte Ereignisse wie Unwetter zu Schäden führen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen. Das Gericht betonte, dass eine abstrakte Gefahr durch Bäume als naturbedingt hinzunehmen ist. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Beweisführung für Kläger in Fällen, in denen sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vermuten. Für Eigentümer von Fahrzeugen bedeutet das Urteil, dass sie sich nicht automatisch auf eine Entschädigung bei Schäden durch Bäume während eines Unwetters verlassen können.Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 113 C 18489/22 © Fotolia Holzindustrie: Bundesverband beklagt fehlenden Versicherungsschutz https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4249 Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) sieht sich mit einem ernsten Problem konfrontiert: einem zunehmenden Mangel an Versicherungsschutz in der Branche. Der DeSH Er ist alarmiert über die wachsende Zahl von Unternehmen, die keine Versicherungspartner mehr finden. Maßnahmen zur Brandmeldung und -bekämpfung seien insbesondere für kleine bis mittelständische Unternehmen nicht mehr realisierbar. „Teilweise übersteigen die geforderten Brandmeldeanlagen mit den Selbstbehalten den halben Jahresumsatz eines Betriebes. Doch ohne Versicherungsschutz gibt es weder Kredite noch Investitionen – mittelfristig droht vielen Unternehmen das Aus“, so DeSH-Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt. Diese Entwicklung könne letztlich zu Lücken in der gesamten Wertschöpfungskette führen. Der DeSH fordert eine Kooperation zwischen der Branche und den Versicherern. Außerdem möchte er mehr Flexibilität und weniger Bürokratie von den Versicherern. Der Verband schlägt moderne, KI-basierte Brandschutzsysteme als Lösung vor und sucht nach neuen, gemeinsamen Wegen, um die Branche und ihre regionalen Arbeitgeber zu unterstützen. Quelle: holzindustrie.de © Photodune https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4249 08.03.2024 Baubranche ]]>Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) sieht sich mit einem ernsten Problem konfrontiert: einem zunehmenden Mangel an Versicherungsschutz in der Branche. Der DeSH Er ist alarmiert über die wachsende Zahl von Unternehmen, die keine Versicherungspartner mehr finden. Maßnahmen zur Brandmeldung und -bekämpfung seien insbesondere für kleine bis mittelständische Unternehmen nicht mehr realisierbar. „Teilweise übersteigen die geforderten Brandmeldeanlagen mit den Selbstbehalten den halben Jahresumsatz eines Betriebes. Doch ohne Versicherungsschutz gibt es weder Kredite noch Investitionen – mittelfristig droht vielen Unternehmen das Aus“, so DeSH-Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt. Diese Entwicklung könne letztlich zu Lücken in der gesamten Wertschöpfungskette führen. Der DeSH fordert eine Kooperation zwischen der Branche und den Versicherern. Außerdem möchte er mehr Flexibilität und weniger Bürokratie von den Versicherern. Der Verband schlägt moderne, KI-basierte Brandschutzsysteme als Lösung vor und sucht nach neuen, gemeinsamen Wegen, um die Branche und ihre regionalen Arbeitgeber zu unterstützen. Quelle: holzindustrie.de © Photodune Immobilien: Studie zu Investmentmarkt https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4248 Der Immobilien-Investmentmarkt in Deutschland erlebte 2023 einen deutlichen Rückgang. Das Transaktionsvolumen war das niedrigste seit 2011. Trotz dieses Einbruchs hellt sich das Investitionsklima langsam auf, und es wird eine gewisse Erholung erwartet. Das geht aus der Studie „Trendbarometer 2024“ des Unternehmens Ernst & Young (EY) hervor. Ein Viertel der Befragten rechnet weiterhin mit einem Rückgang, während 45 Prozent eine Seitwärtsbewegung und ein Drittel eine Zunahme der Marktdynamik vorhersagen. Studienautor und Managing Partner von EY Real Estate Florian Schwalm weist darauf hin, dass der Markt sich zwar stabilisiert, aber noch nicht vollständig erholt hat. „Leider sind auch weitere Insolvenzen entlang der Wertschöpfungskette alles andere als unwahrscheinlich. Dies wiederum setzt die Marktpreise der Assetklasse Immobilien weiter unter Druck. 2024 schlägt die Stunde der Restrukturierung“, so Florian Schwalm. Im Bereich des Wohnungsneubaus und der Büroimmobilien gebe es weiterhin Probleme. Es werden mehr Wohnungen gebraucht als gebaut werden. Für Büroimmobilien erwarten die Investoren weiterhin sinkende Preise. Laut EY gibt es aber auch gute Nachrichten. Für hochwertige Wohnimmobilien in sehr guten Lagen werden stabile oder steigende Preise erwartet. Für Logistikimmobilien rechnen die von EY befragten Investoren ebenfalls mit stabilen Preisen. Quelle: ey.com © wavepoint https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4248 07.03.2024 Marktdaten ]]>Der Immobilien-Investmentmarkt in Deutschland erlebte 2023 einen deutlichen Rückgang. Das Transaktionsvolumen war das niedrigste seit 2011. Trotz dieses Einbruchs hellt sich das Investitionsklima langsam auf, und es wird eine gewisse Erholung erwartet. Das geht aus der Studie „Trendbarometer 2024“ des Unternehmens Ernst & Young (EY) hervor. Ein Viertel der Befragten rechnet weiterhin mit einem Rückgang, während 45 Prozent eine Seitwärtsbewegung und ein Drittel eine Zunahme der Marktdynamik vorhersagen. Studienautor und Managing Partner von EY Real Estate Florian Schwalm weist darauf hin, dass der Markt sich zwar stabilisiert, aber noch nicht vollständig erholt hat. „Leider sind auch weitere Insolvenzen entlang der Wertschöpfungskette alles andere als unwahrscheinlich. Dies wiederum setzt die Marktpreise der Assetklasse Immobilien weiter unter Druck. 2024 schlägt die Stunde der Restrukturierung“, so Florian Schwalm. Im Bereich des Wohnungsneubaus und der Büroimmobilien gebe es weiterhin Probleme. Es werden mehr Wohnungen gebraucht als gebaut werden. Für Büroimmobilien erwarten die Investoren weiterhin sinkende Preise. Laut EY gibt es aber auch gute Nachrichten. Für hochwertige Wohnimmobilien in sehr guten Lagen werden stabile oder steigende Preise erwartet. Für Logistikimmobilien rechnen die von EY befragten Investoren ebenfalls mit stabilen Preisen. Quelle: ey.com © wavepoint Dachdeckerbranche: Teilqualifikation möglich https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4247 Im Dachdeckerhandwerk soll der Fachkräftemangel durch die Möglichkeit sogenannter Teilqualifikationen bekämpft werden. Diese Teilqualifikationen eröffnen Personen über 25 Jahren die Möglichkeit, sich schrittweise berufliche Kenntnisse anzueignen und letztendlich einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen. Rolf Fuhrmann, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, hebt die Wichtigkeit dieser Ausbildungsform hervor: „Dieser Ansatz trägt dazu bei, den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und schafft eine flexible Möglichkeit für Quereinsteiger, sich in der Branche zu etablieren.“ Die Teilqualifikationen werden von der Arbeitsagentur unterstützt. Ein besonderer Aspekt dieser Teilqualifikationen ist die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module eine Externen-Prüfung abzulegen, um einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen. Diese Initiative zeigt das Bestreben des Dachdeckerhandwerks, sowohl den aktuellen Bedarf an Fachkräften zu decken als auch in die Zukunft der Branche zu investieren. Quelle und weitere Informationen: dachdecker.org © Fotolia https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4247 06.03.2024 Baubranche ]]>Im Dachdeckerhandwerk soll der Fachkräftemangel durch die Möglichkeit sogenannter Teilqualifikationen bekämpft werden. Diese Teilqualifikationen eröffnen Personen über 25 Jahren die Möglichkeit, sich schrittweise berufliche Kenntnisse anzueignen und letztendlich einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen. Rolf Fuhrmann, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, hebt die Wichtigkeit dieser Ausbildungsform hervor: „Dieser Ansatz trägt dazu bei, den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und schafft eine flexible Möglichkeit für Quereinsteiger, sich in der Branche zu etablieren.“ Die Teilqualifikationen werden von der Arbeitsagentur unterstützt. Ein besonderer Aspekt dieser Teilqualifikationen ist die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module eine Externen-Prüfung abzulegen, um einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen. Diese Initiative zeigt das Bestreben des Dachdeckerhandwerks, sowohl den aktuellen Bedarf an Fachkräften zu decken als auch in die Zukunft der Branche zu investieren. Quelle und weitere Informationen: dachdecker.org © Fotolia Forschung: Uni untersucht digitales Stromnetz und mehr https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4246 „Data-Driven-&-Smart-Technologies“, „Smart Mobility & Building“ und „Ressourcen und Nachhaltigkeit“ sind die neuen Forschungsschwerpunkte der Hochschule Bochum. In diesen drei Bereichen sollen innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen gefunden, die interdisziplinäre Forschung gefördert und Innovationen entwickelt werden. Im Bereich „Data-Driven-&-Smart-Technologies“ liegt der Fokus auf der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Data Science in verschiedenen Bereichen wie Smart City und Bildung. Projekte wie „Digitales Mentoring“, „Traiber.NRW“ oder „ProComE – Analyse kombinierter hydrologischer und meteorologischer Extremereignisse“ sind Teil dieser Initiative. Bei den Projekten wird erforscht, wie KI Studium und Lehre verbessern, die Automobilzulieferindustrie in der Bergischen Region unterstützen bzw. Extremwetterereignisse untersuchen kann. Der Schwerpunkt „Smart Mobility & Building“ konzentriert sich auf die Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme und moderner Gebäudeinfrastrukturen, mit Projekten wie „MoNal – Mobilität nachhaltig über den Lebenszyklus gedacht“ und „SEGuRo – SEcure Grids for Redispatch 2.0“. Bei „MoNal“ wird ein Ausleihsystem für E-Mopeds und -Lastenräder in Ghana erprobt. Bei „SEGuRo“ geht es um die Untersuchung eines sicheren und digitalen Stromnetzes in einem Reallabor der Stadt Herne. Der dritte Forschungsschwerpunkt, „Ressourcen und Nachhaltigkeit“, beschäftigt sich mit nachhaltiger Ressourcennutzung, insbesondere in den Bereichen Energie und Wasser. Projekte wie „GH2GH – Grüner Wasserstoff für dezentrale Energiesysteme in Subsahara-Afrika“ und „GiVEn – Gerechte interregionale Verteilung von Kosten und Nutzen der Energiewende“ sind hier hervorzuheben.Quellen und weitere Informationen: hochschule-bochum.de/idw-online.de © Photodune https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4246 05.03.2024 Facility Management ]]>„Data-Driven-&-Smart-Technologies“, „Smart Mobility & Building“ und „Ressourcen und Nachhaltigkeit“ sind die neuen Forschungsschwerpunkte der Hochschule Bochum. In diesen drei Bereichen sollen innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen gefunden, die interdisziplinäre Forschung gefördert und Innovationen entwickelt werden. Im Bereich „Data-Driven-&-Smart-Technologies“ liegt der Fokus auf der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Data Science in verschiedenen Bereichen wie Smart City und Bildung. Projekte wie „Digitales Mentoring“, „Traiber.NRW“ oder „ProComE – Analyse kombinierter hydrologischer und meteorologischer Extremereignisse“ sind Teil dieser Initiative. Bei den Projekten wird erforscht, wie KI Studium und Lehre verbessern, die Automobilzulieferindustrie in der Bergischen Region unterstützen bzw. Extremwetterereignisse untersuchen kann. Der Schwerpunkt „Smart Mobility & Building“ konzentriert sich auf die Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme und moderner Gebäudeinfrastrukturen, mit Projekten wie „MoNal – Mobilität nachhaltig über den Lebenszyklus gedacht“ und „SEGuRo – SEcure Grids for Redispatch 2.0“. Bei „MoNal“ wird ein Ausleihsystem für E-Mopeds und -Lastenräder in Ghana erprobt. Bei „SEGuRo“ geht es um die Untersuchung eines sicheren und digitalen Stromnetzes in einem Reallabor der Stadt Herne. Der dritte Forschungsschwerpunkt, „Ressourcen und Nachhaltigkeit“, beschäftigt sich mit nachhaltiger Ressourcennutzung, insbesondere in den Bereichen Energie und Wasser. Projekte wie „GH2GH – Grüner Wasserstoff für dezentrale Energiesysteme in Subsahara-Afrika“ und „GiVEn – Gerechte interregionale Verteilung von Kosten und Nutzen der Energiewende“ sind hier hervorzuheben.Quellen und weitere Informationen: hochschule-bochum.de/idw-online.de © Photodune Urteil: Erbbaurecht kann an Kommune zurückfallen https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4245 Eine Kommune kann unter Umständen die Rückübertragung eines an einen Verein abgetretenen Grundstücks verlangen. Zu diesem sogenannten Heimfall kann es dann kommen, wenn der Verein seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Das entschied der Bundesgerichtshof (V ZR 191/22). Im vorliegenden Fall hatte die Kommune einem Verein per Erbbaurechtsvertrag erlaubt, innerhalb von vier Jahren auf einem Grundstück eine Moschee sowie ein Kulturhaus zu errichten. Dem Verein gelang dies jedoch nicht. Für einen solchen Fall behielt sich die Kommune das Wiederkaufsrecht vor und machte dieses geltend. Der Fall landete vor Gericht. Die Kommune bekam sowohl vom Landgericht (17 O 1045/18) als auch vom Oberlandesgericht (10 U 278/21) und vom BGH Recht. Der Verein habe gegen vertraglich geregelte Bauverpflichtungen verstoßen, in dem er den ersten Bauabschnitt nicht innerhalb von vier Jahren fertiggestellt habe, so der BGH. Die von der Kommune mit dem Verein vereinbarte Bebauungspflicht sei auch nicht unangemessen. Schließlich habe die Kommune ein Interesse daran, dass Grundstück der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grund für die Entscheidung des BGH ist wohl auch, dass der Verein „schuldhaft missachtet“ habe. Quellen und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de/rsw.beck.de/drklein.de © Fotolia https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4245 04.03.2024 Guter Rat ]]>Eine Kommune kann unter Umständen die Rückübertragung eines an einen Verein abgetretenen Grundstücks verlangen. Zu diesem sogenannten Heimfall kann es dann kommen, wenn der Verein seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Das entschied der Bundesgerichtshof (V ZR 191/22). Im vorliegenden Fall hatte die Kommune einem Verein per Erbbaurechtsvertrag erlaubt, innerhalb von vier Jahren auf einem Grundstück eine Moschee sowie ein Kulturhaus zu errichten. Dem Verein gelang dies jedoch nicht. Für einen solchen Fall behielt sich die Kommune das Wiederkaufsrecht vor und machte dieses geltend. Der Fall landete vor Gericht. Die Kommune bekam sowohl vom Landgericht (17 O 1045/18) als auch vom Oberlandesgericht (10 U 278/21) und vom BGH Recht. Der Verein habe gegen vertraglich geregelte Bauverpflichtungen verstoßen, in dem er den ersten Bauabschnitt nicht innerhalb von vier Jahren fertiggestellt habe, so der BGH. Die von der Kommune mit dem Verein vereinbarte Bebauungspflicht sei auch nicht unangemessen. Schließlich habe die Kommune ein Interesse daran, dass Grundstück der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grund für die Entscheidung des BGH ist wohl auch, dass der Verein „schuldhaft missachtet“ habe. Quellen und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de/rsw.beck.de/drklein.de © Fotolia Trends: Schlafqualität, Outdoor-Living und Nachhaltigkeit https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4244 2024 liegt der Fokus bei den Do-it-yourself- und Wohntrends unter anderem auf der Gestaltung von Schlafräumen. Die Verwendung beruhigender Farbtöne und lichtundurchlässiger Rollos trage dazu bei, eine optimale Schlafumgebung zu schaffen. Ziel sei es, durch gezielte Raumgestaltung einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Das teilt die Baumarkt-Handelskette Obi mit. Auch der Trend zum Outdoor-Living bleibt bestehen. Die Gestaltung von Außenbereichen wie Gärten, Balkonen und Terrassen als erweiterte Wohnräume gewinne an Bedeutung. Hochwertige Outdoor-Möbel und -Küchen sind gefragt, um sowohl Freizeitaktivitäten als auch Arbeitsmöglichkeiten im Freien zu ermöglichen. Dieser Trend spiegelt das Bedürfnis wider, mehr Zeit im Freien zu verbringen und gleichzeitig Komfort und Stil zu genießen. Zudem spiele die Nachhaltigkeit bei der Wohnungseinrichtung eine wesentliche Rolle. Energiesparende Maßnahmen und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Materialien stehen im Vordergrund. Dies beinhaltet sowohl die energetische Sanierung bestehender Strukturen als auch die bewusste Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Weitere Trends können Interessenten unter obi.de nachlesen.Quelle: obi.de © Photodune https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4244 01.03.2024 Leben & Wohnen ]]>2024 liegt der Fokus bei den Do-it-yourself- und Wohntrends unter anderem auf der Gestaltung von Schlafräumen. Die Verwendung beruhigender Farbtöne und lichtundurchlässiger Rollos trage dazu bei, eine optimale Schlafumgebung zu schaffen. Ziel sei es, durch gezielte Raumgestaltung einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Das teilt die Baumarkt-Handelskette Obi mit. Auch der Trend zum Outdoor-Living bleibt bestehen. Die Gestaltung von Außenbereichen wie Gärten, Balkonen und Terrassen als erweiterte Wohnräume gewinne an Bedeutung. Hochwertige Outdoor-Möbel und -Küchen sind gefragt, um sowohl Freizeitaktivitäten als auch Arbeitsmöglichkeiten im Freien zu ermöglichen. Dieser Trend spiegelt das Bedürfnis wider, mehr Zeit im Freien zu verbringen und gleichzeitig Komfort und Stil zu genießen. Zudem spiele die Nachhaltigkeit bei der Wohnungseinrichtung eine wesentliche Rolle. Energiesparende Maßnahmen und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Materialien stehen im Vordergrund. Dies beinhaltet sowohl die energetische Sanierung bestehender Strukturen als auch die bewusste Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Weitere Trends können Interessenten unter obi.de nachlesen.Quelle: obi.de © Photodune Büros: Mangel an hochwertigen Flächen https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4243 Der Büroleerstand in den europäischen Kernmärkten bleibt gering, insbesondere in Städten wie Paris, Köln und Hamburg. Das teilt das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen Savills mit. Der Büroflächenumsatz in Europa sank im dritten Quartal 2023 zwar, jedoch erwartet das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen 2024 einen leichten Anstieg in Europa. Deutsche Städte aber könnten weiterhin einen Rückgang erleben. Trotz eines leichten Anstiegs der Leerstandsquoten in deutschen Städten blieben hochwertige Büroflächen rar. Das verstärke den Wettbewerb um diese Flächen. Der Mangel an erstklassigen Büroflächen und Bauverzögerungen erhöhen den Wettbewerb und die Mietpreise, insbesondere in zentralen Lagen. Savills erwartet, dass das Mietwachstum für erstklassige Büroflächen anhält. Ältere Bestände in peripheren Lagen müssten möglicherweise mehr Anreize bieten, wenn diese nicht umfassend saniert werden würden. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter savills.de. Quelle: savills.de © Photodune https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4243 29.02.2024 Marktdaten ]]>Der Büroleerstand in den europäischen Kernmärkten bleibt gering, insbesondere in Städten wie Paris, Köln und Hamburg. Das teilt das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen Savills mit. Der Büroflächenumsatz in Europa sank im dritten Quartal 2023 zwar, jedoch erwartet das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen 2024 einen leichten Anstieg in Europa. Deutsche Städte aber könnten weiterhin einen Rückgang erleben. Trotz eines leichten Anstiegs der Leerstandsquoten in deutschen Städten blieben hochwertige Büroflächen rar. Das verstärke den Wettbewerb um diese Flächen. Der Mangel an erstklassigen Büroflächen und Bauverzögerungen erhöhen den Wettbewerb und die Mietpreise, insbesondere in zentralen Lagen. Savills erwartet, dass das Mietwachstum für erstklassige Büroflächen anhält. Ältere Bestände in peripheren Lagen müssten möglicherweise mehr Anreize bieten, wenn diese nicht umfassend saniert werden würden. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter savills.de. Quelle: savills.de © Photodune Baumängel: vpb gibt Tipps https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4242 Ein frühzeitiges Erkennen von und ein fachgerechter Umgang mit Baumängeln ist für private Bauherren von großer Bedeutung, um Rechte zu wahren und finanzielle Verluste zu verhindern. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (vpb). Bauherren hätten mit einer Mängelrüge die Möglichkeit, die Verantwortlichen über Baumängel zu informieren und diese offiziell zu dokumentieren. Eine rechtzeitige Rüge gebe dem Unternehmer die Chance zur sofortigen Behebung. Bis zur Bauabnahme bestehen laut vpb in der Regel jedoch keine Ansprüche wegen Mängeln. Die gesetzliche Mängelrechte entstehen erst danach. Ist nach der Bauabnahme ein Mangel vorhanden, muss der Bauherr allerdings beweisen, dass dieser schon bei Abnahme bestand. Qualifizierte Sachverständige unterstützen bei der Beurteilung und Dokumentation der Mängel und helfen bei der effektiven Kommunikation mit den Verantwortlichen. Zusammenfassend ist die sachgemäße Mängelrüge der erste Schritt zur Mängelbeseitigung. Durch einen professionellen Umgang mit Baumängeln erhöhe sich laut vpb die Wahrscheinlichkeit, dass diese ordnungsgemäß und rechtzeitig behoben werden, was die Qualität des Bauwerks verbessert und Folgeschäden vermeidet. Für den Erfolg eines Bauprojekts seien die umfassende Dokumentation, eine sachkundige Beratung und eine klare Kommunikation zentral. Quelle und weitere Infos: vpb.de © Photodune https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4242 28.02.2024 Immobilienkauf ]]>Ein frühzeitiges Erkennen von und ein fachgerechter Umgang mit Baumängeln ist für private Bauherren von großer Bedeutung, um Rechte zu wahren und finanzielle Verluste zu verhindern. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (vpb). Bauherren hätten mit einer Mängelrüge die Möglichkeit, die Verantwortlichen über Baumängel zu informieren und diese offiziell zu dokumentieren. Eine rechtzeitige Rüge gebe dem Unternehmer die Chance zur sofortigen Behebung. Bis zur Bauabnahme bestehen laut vpb in der Regel jedoch keine Ansprüche wegen Mängeln. Die gesetzliche Mängelrechte entstehen erst danach. Ist nach der Bauabnahme ein Mangel vorhanden, muss der Bauherr allerdings beweisen, dass dieser schon bei Abnahme bestand. Qualifizierte Sachverständige unterstützen bei der Beurteilung und Dokumentation der Mängel und helfen bei der effektiven Kommunikation mit den Verantwortlichen. Zusammenfassend ist die sachgemäße Mängelrüge der erste Schritt zur Mängelbeseitigung. Durch einen professionellen Umgang mit Baumängeln erhöhe sich laut vpb die Wahrscheinlichkeit, dass diese ordnungsgemäß und rechtzeitig behoben werden, was die Qualität des Bauwerks verbessert und Folgeschäden vermeidet. Für den Erfolg eines Bauprojekts seien die umfassende Dokumentation, eine sachkundige Beratung und eine klare Kommunikation zentral. Quelle und weitere Infos: vpb.de © Photodune Lehre: Herausragende Arbeiten gewürdigt https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4241 Der Deutsche Verband für Facility Management (gefma) verlieh Ende 2023 Förderpreise an Hochschulabsolventen für ihre Hochschulabschlussarbeiten. Laura Beck von der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel erhielt den Hauptpreis für ihre Masterarbeit über Building Information Modeling (BIM) im Facility Management („BIM@FM – Analyse der Anforderungen an BIM-Daten zur zielgerichteten Anwendung von BIM-Modellen im Facility Management“). Ein Förderpreis in der Kategorie Personalbemessung ging für ihre Bachelorarbeit an Cosima Zickgraf von der RPTU Kaiserslautern-Landau. In der Fachkategorie „Key Account Management“ konnte Laura Huvermann von der Hochschule Ruhr West an Mühlheim an der Ruhr mit ihrer Masterarbeit überzeugen. In der Fachkategorie „Gebäudeautomation“ wurde Marco Stolle von der TH Nürnberg Georg Simon Ohm für seine Masterarbeit ausgezeichnet. Im Projektarbeitswettbewerb überzeugte Katarzyna Zylla von der Technischen Akademie Wuppertal. Sie gewann für ihre Projektarbeit „Digitalisierung als Chance zur Bewältigung des Fachkräftemangels im Facility Management“ den Hauptpreis. Auch Andrea Gerg von der Bayerischen Akademie für Außenwirtschaft in München und Carola Wünsch von der KG Protektor GmbH & Co. aus Hamburg wurden für ihre herausragenden Projektarbeiten ausgezeichnet. Quelle und weitere Informationen: gefma.de © Photodune https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4241 27.02.2024 Facility Management ]]>Der Deutsche Verband für Facility Management (gefma) verlieh Ende 2023 Förderpreise an Hochschulabsolventen für ihre Hochschulabschlussarbeiten. Laura Beck von der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel erhielt den Hauptpreis für ihre Masterarbeit über Building Information Modeling (BIM) im Facility Management („BIM@FM – Analyse der Anforderungen an BIM-Daten zur zielgerichteten Anwendung von BIM-Modellen im Facility Management“). Ein Förderpreis in der Kategorie Personalbemessung ging für ihre Bachelorarbeit an Cosima Zickgraf von der RPTU Kaiserslautern-Landau. In der Fachkategorie „Key Account Management“ konnte Laura Huvermann von der Hochschule Ruhr West an Mühlheim an der Ruhr mit ihrer Masterarbeit überzeugen. In der Fachkategorie „Gebäudeautomation“ wurde Marco Stolle von der TH Nürnberg Georg Simon Ohm für seine Masterarbeit ausgezeichnet. Im Projektarbeitswettbewerb überzeugte Katarzyna Zylla von der Technischen Akademie Wuppertal. Sie gewann für ihre Projektarbeit „Digitalisierung als Chance zur Bewältigung des Fachkräftemangels im Facility Management“ den Hauptpreis. Auch Andrea Gerg von der Bayerischen Akademie für Außenwirtschaft in München und Carola Wünsch von der KG Protektor GmbH & Co. aus Hamburg wurden für ihre herausragenden Projektarbeiten ausgezeichnet. Quelle und weitere Informationen: gefma.de © Photodune Urteil: Wassereintritt stellt Sachmangel dar https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4240 Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und dringt durch das Terrassendach Regenwasser ein, liegt ein Sachmangel vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 43/23). Der BGH ist der Auffassung, dass dies nicht nur ein Symptom, sondern bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Mangel begründet. Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Käufer nicht über solche Wassereintritte aufklärt, selbst wenn er die genauen Ursachen dafür nicht kennt. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht greift, wenn der Verkäufer von den Mängeln weiß und sie verschweigt. Das Urteil stellt klar, dass bei solchen Fällen von Undichtigkeit eine Haftung des Verkäufers besteht und der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.Quelle: AZ: V ZR 43/23/juris.bundesgerichtshof.de © Fotolia https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4240 26.02.2024 Guter Rat ]]>Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und dringt durch das Terrassendach Regenwasser ein, liegt ein Sachmangel vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 43/23). Der BGH ist der Auffassung, dass dies nicht nur ein Symptom, sondern bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Mangel begründet. Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Käufer nicht über solche Wassereintritte aufklärt, selbst wenn er die genauen Ursachen dafür nicht kennt. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht greift, wenn der Verkäufer von den Mängeln weiß und sie verschweigt. Das Urteil stellt klar, dass bei solchen Fällen von Undichtigkeit eine Haftung des Verkäufers besteht und der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.Quelle: AZ: V ZR 43/23/juris.bundesgerichtshof.de © Fotolia Deko: Neues Wohngefühl erzeugen https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4239 Wie lässt sich das Zuhause durch einfache Mittel optimieren? Auf diese Frage hat das Portal „schoener-wohnen.de“ Antworten gefunden. So können Eigentümer und Mieter zum Beispiel neue Knäufe an Möbeln anbringen, das Spülmittel in eine schönere Flasche umfüllen oder mit Zimmerpflanzen Akzente setzen. Außerdem können auch Tischdecken einen Raum heller, edler oder fröhlicher wirken lassen. Werden Bilder an anderen Stellen aufhängt, erzeugt das ebenfalls ein neues Flair. Auch durch den Kauf neuer Kissen kaufen, die Lackierung alte Möbel oder das Ersetzen alter Türklinken, kann laut des Portals „schoener-wohnen.de“ ein neuer Eindruck entstehen. Deko-Objekte können zudem gruppiert und beispielsweise auf einem Tablett als Einheit zusammengefasst werden. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune https://www.immonewsfeed.de/news.php?id=4239 23.02.2024 Leben & Wohnen ]]>Wie lässt sich das Zuhause durch einfache Mittel optimieren? Auf diese Frage hat das Portal „schoener-wohnen.de“ Antworten gefunden. So können Eigentümer und Mieter zum Beispiel neue Knäufe an Möbeln anbringen, das Spülmittel in eine schönere Flasche umfüllen oder mit Zimmerpflanzen Akzente setzen. Außerdem können auch Tischdecken einen Raum heller, edler oder fröhlicher wirken lassen. Werden Bilder an anderen Stellen aufhängt, erzeugt das ebenfalls ein neues Flair. Auch durch den Kauf neuer Kissen kaufen, die Lackierung alte Möbel oder das Ersetzen alter Türklinken, kann laut des Portals „schoener-wohnen.de“ ein neuer Eindruck entstehen. Deko-Objekte können zudem gruppiert und beispielsweise auf einem Tablett als Einheit zusammengefasst werden. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune