Aktuell ist die Heizkostenverordnung in dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) festgeschrieben. Nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird dieses als Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung dienen. Die Richtlinie besagt, dass die Wärme-, Kälte- und Trinkwasserversorgung durch Fernablesung ermöglicht werden soll. Dies hat den Vorteil, dass der Zugang zu Wohnungen nicht mehr vonnöten sein wird, sondern durch Walk-by oder Drive-by Technologien ermöglicht wird. Ob dabei die Einrohrheizungen nachgerüstet werden sollen oder direkt komplett durch fernablesbare Zähler ersetzt werden sollen, wird im Rahmen der Novelle festgelegt.
Zusätzlich besagt die neue Richtlinie, dass ab dem 25.10.2020 zweimal im Jahr auf Verlangen des Endkunden eine Abrechnung des Energieverbrauchs auszustellen ist. Ebenso kann sich der Endkunde für die Abrechnung auf elektronischem Weg entschieden. Diese würde dann vierteljährlich erfolgen. Wenn ein Fernablesegeräte installiert ist, wird die Abrechnung ab dem 01.01.2022 monatlich versandt. Ausgeschlossen ist die Zeit außerhalb der Heizperiode.
Quelle: BMWi
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