Mietpreisanstieg: Umland übertrifft Großstädte

Die Mieten im Umland vieler Großstädte steigen schneller als in den Städten selbst. Diese Entwicklung wird durch die zunehmende Nachfrage nach Wohnraum außerhalb der Metropolen angetrieben. Der einstige Preisvorteil von Wohnungen im Umland schwindet somit zunehmend. Langfristig könnte dieser Trend – der insbesondere in den Umgebungen von Berlin und München stark zu beobachten ist – zu einer Angleichung der Mietpreise führen, was die Attraktivität des Umlands als kostengünstigere Wohnalternative mindert. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Unternehmens ImmoScout24.

In Berlin beispielsweise steigen die Mieten im Umland mehr als doppelt so stark wie in der Stadt selbst, mit einem besonders hohen Anstieg im Radius von 16 bis 50 Kilometern um das Stadtzentrum. Ähnlich verhält es sich in München, wo das weitere Umland eine deutliche Verteuerung erlebt, insbesondere im Radius von 76 bis 100 Kilometern. Diese Entwicklung zeigt, dass die Nachfrage nach Wohnraum sich zunehmend auf das Umland verlagert, was wiederum die Preise dort anhebt. Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum wird dadurch auch außerhalb der Städte immer schwieriger.

Der Trend verdeutlicht die wachsende Beliebtheit des Umlands als Wohnort, stellt aber auch Mietsuchende vor neue Herausforderungen, da die erhofften Kostenvorteile durch die steigenden Mieten zunehmend ausgehöhlt werden. Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt der Metropolen weitet sich somit auf das Umland aus, was eine neue Dynamik bei der Wohnungssuche und -vermittlung erzeugt.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de

Pilotprojekt: Köln führt innovative Luftfilterfassade ein

Ein Pilotprojekt mit einer innovativen Textilfassade, die Stickoxide effektiv bindet, ist kürzlich in Köln gestartet. Die Textilfassade filtert schädliche Stickstoffe aus der Luft und wandelt diese in unschädliche Nitrate um, um die Luftqualität in der Innenstadt zu verbessern. Die Fassade besteht aus recycelten PET-Flaschen und Aluminium. Zudem wurde bei der Textilfassade auf Klebstoffe verzichtet, was eine spätere Wiederverwertung ermöglicht. Installiert wurde die Textilfassade in Köln an der Volkshochschule an der Cäcilienstraße, einer stark befahrenen Straße.

Wenn schädliche Stickoxide die Textilfassade erreichen, setzt unter UV-Licht die Photokatalyse ein. Durch Oxidation werden die Schadstoffe in harmlose Salze umgewandelt, die sich auf der Fassade absetzen. Bei Regenfällen werden diese Salze abgespült, können im Boden versickern oder gezielt als Regenwasser aufgefangen und zum Pflanzengießen verwendet werden. Die Luftfilterleistung der Textilfassade wird nun ein Jahr lang gemessen, um valide Daten über ihre Wirksamkeit zu sammeln.

An dem Pilotprojekt sind verschiedene Partner beteiligt: Schüco finanzierte die Herstellung und Montage der Membran mit rund 250.000 Euro, die Stiftung „Lebendige Stadt“ trägt mit 10.000 Euro die Kosten für die fortlaufende Messung und Auswertung der Ergebnisse und hat damit das Forschungszentrum Jülich beauftragt. Die Stadt Köln stellt nicht nur die Fassadenfläche zur Verfügung, sondern übernimmt auch die anfallenden Gebühren von zirka 20.000 Euro.

Quelle: stadt-koeln.de

Nachhaltigkeit: Was sind Hybridsysteme?

Sogenannte Hybridsysteme können zu einer besseren Energieeffizienz in Gebäuden beitragen. Dazu führt die Kombination mehrerer Technologien wie zum Beispiel einer Wärmepumpe und einer weiteren Energiequelle. Die Wärmepumpe nutzt Umgebungswärme zur effizienten Beheizung und Kühlung von Gebäuden. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Heizsystem verbraucht sie deutlich weniger elektrische Energie. Ihre Effizienz steigt weiter, wenn sie als Teil eines Hybridsystems fungiert.

Bei einem solchen Hybridsystem kann es sich beispielsweise um die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlagen handeln. Dadurch wird eine autarke Stromversorgung möglich. Auch die Kombination mit Biomasseheizungen oder konventionellen Heizsystemen ist möglich, um eine kontinuierliche Wärmeversorgung sicherzustellen. Die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten erhöhen Effizienz von Hybridsystemen und machen sie zu einer attraktiven Lösung für eine nachhaltige Energieversorgung von Immobilien.

Ziel des Einsatzes solcher Hybridsysteme ist es, den Energieverbrauch zu minimieren und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Hybridsysteme eignen sich laut „energieheld.de“ auch für private Haushalte, die signifikant zum CO2-Ausstoß in Deutschland beitragen. Zudem können Hybridsysteme laut des Portals mitunter auch „zu erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten“ beitragen.

Quelle und weitere Informationen: energieheld.de

Barrierefreiheit: BGH erlaubt 70-Jährigem Außenaufzug trotz Denkmalschutz

Einem 70-jährigen Eigentümer bleibt es künftig erspart, die über 100 Stufen zu seiner Wohnung zu Fuß zu gehen. Stattdessen darf er nun einen Außenaufzug am Mehrfamilienhaus anbauen lassen – obwohl dieses unter Denkmalschutz steht und fürs Vorderhaus 1983 sogar den Fassadenpreis der Stadt München erhielt. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: V ZR 244/22 und V ZR 33/23).

Im vorliegenden Fall wollen ein 70-jährige Eigentümer sowie ein weiterer Eigentümer auf eigene Kosten einen Außenaufzug am Hinterhaus anbringen lassen. Allerdings sind die anderen Eigentümer damit nicht einverstanden. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Neben der baulichen Veränderung fürchten sie auch einen Platzverlust zum Aufstellen von Fahrrädern und Mülltonnen. Der Fall landet zunächst vorm Amts- und dann vorm Landgericht München, bevor sich der BGH wegen der eingelegten Revision der Eigentümer mit diesem befassen muss.

Aus der Entscheidung des BGH lässt sich ableiten, dass Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit nur in absoluten Ausnahmefällen verwehrt werden dürfen und das bauliche Veränderungen nur in absoluten Ausnahmefällen unangemessen sind. „Das wird nur bei außergewöhnlichen Begebenheiten oder außergewöhnlichen Begehren anzunehmen sein“, zitiert tagesschau.de die Vorsitzende Richterin des 5. Zivilsenats des BGH, Bettina Brückner.

Quellen: juris.bundesgerichtshof.de/tagesschau.de

Frühling: Zeit für Garten und Balkon

Der Frühlingsbeginn und steigenden Temperaturen laden Hobbygärtner dazu ein, ihre Gärten und Balkone für die Saison vorzubereiten. Jetzt ist der ideale Moment gekommen, um Unkraut zu entfernen, den Boden aufzulockern und die Aussaat zu starten. Darauf weist jetzt das Portal „garbsen-city-news.de“ hin.

Reinigungsarbeiten durchführen

Eine sorgfältige Reinigung ist der erste Schritt zur Neugestaltung von Garten und Balkon. Laub und abgestorbene Pflanzen sollten entfernt, Gartenmöbel gereinigt und der Boden für die Bepflanzung vorbereitet werden.

Die Erde schuffeln

Durch die Auflockerung des Bodens und das Hinzufügen von Kompost wird eine nährstoffreiche Basis für das Pflanzenwachstum geschaffen. Jetzt ist auch der perfekte Zeitpunkt, um Blumen und Gemüse auszusäen.

Den Außenbereich pflegen

Bestimmte Pflanzen können nun zurückgeschnitten werden. Allerdings sollten Eigentümer dabei keine neuen Triebe abscheiden. Wird der Schnitt richtig durchgeführt, fördert das die Blütenbildung.

Krankheiten erkennen

Um für das Wohl der Pflanzen zu sorgen, ist eine Überwachung im Hinblick auf Schädlinge und Krankheiten sinnvoll. Entdecken Hobbygärtner solche, können sie natürliche Schädlingsbekämpfungsmittel einsetzen, um diesen entgegenzuwirken.

Balkon und Garten dekorieren

Auch die Gestaltung und Planung des Gartens sollte nicht vernachlässigt werden. Hobbygärtner können neue Beete angelegen und ihren Balkon oder Garten individuell mit Möbeln und Deko gestalten, um eine einladende Atmosphäre zu schaffen.

Den Rasen in Stand setzen

Nicht nur Beet-, Balkonpflanzen und Gehölze benötigen jetzt eine entsprechende Pflege, sondern auch der Rasen. So wird er nach dem Winter wieder instandgesetzt und bekommt auch fürs Frühjahr die nötige Pflege.

Den Rasen Vertikutieren

Durch das Vertikutieren lässt sich Moos aus dem Rasen entfernen. Mit dieser Arbeite sollte allerdings erst begonnen werden, wenn der Rasen aktiv wächst. Eine ausgewogene Düngung unterstützt das gesunde Wachstum.

Den Rasen mähen

Regelmäßiges Mähen fördert zwar die Optik des Rasens, allerdings sollten Hobbygärtner nicht zu tief schneiden. Denn dadurch wird der Rasen anfälliger für Krankheiten und Unkrautbefall.

Indem Hobbygärtner jetzt Zeit und Mühe in ihre Gärten investieren, legen sie den Grundstein für eine Saison voller Freude an der frischen Luft. Mit den richtigen Vorbereitungen wird der Außenbereich zu einem Ort der Entspannung. So können die warmen Tage des Jahres kommen.

Quelle: garbsen-city-news.de

Immobilien: Käufer durchschnittlich 38 Jahre alt

Durchschnittlich 38 Jahre alt sind Immobilienkäufer und Bauherren in Deutschland, die einen Kredit aufgenommen haben. Das geht aus einer Untersuchung des Finanzexpertens Dr. Klein hervor mit Zahlen aus 2023 hervor. In diesem Alter seien die „meisten Menschen in ihrem beruflichen und familiären Umfeld fest verankert“, was den Schritt in das eigene Heim erleichtert. Doch auch Jüngere können laut Ringo Hellwig von Dr. Klein über den Immobilienkauf nachdenken: „Oftmals ist für Jüngere bei der Finanzierung mehr drin als gedacht“.

Ringo Hellwig weist darauf hin, dass viele junge Menschen den Traum vom Eigenheim zu früh ausschließen, obwohl gerade der Start ins Berufsleben ein guter Zeitpunkt für den Erwerb sein kann. Durch steigende Mietpreise werde der Kauf einer Immobilie, selbst für Berufsstarter, finanziell attraktiv. Für junge Käufer empfiehlt sich eine genaue Auseinandersetzung mit den eigenen Finanzen und dem Immobilienmarkt. Ein offener Dialog mit der Familie könne zu zusätzlicher finanzieller Unterstützung führen, um das Eigenkapital aufzubessern.

Maklergespräche und Besichtigungen bieten wertvolle Einblicke und helfen, ein passendes Objekt zu finden. Ringo Hellwig ermutigt auch Jüngere, den Schritt ins Eigenheim mit Zuversicht zu wagen. Schließlich seien Immobilien langfristig werthaltig. „Wenn man sie dann sein Eigentum nennen kann, ist das ein gutes Gefühl“, so Ringo Hellwig.

Quelle: drklein.de

Hausbau: Bodenplatten verstehen

Möchten Bauherren ein Haus ohne Keller errichten, kommt eine sogenannte tragende Bodenplatte zum Einsatz. Sie dient als Fundament und schafft einen Übergang zwischen dem Erdboden und dem weiteren Bauwerk. Die tragende Bodenplatte erfüllt zudem verschiedene Funktionen: Sie verteilt beispielsweise das Gewicht des Hauses gleichmäßig auf den Untergrund und schützt vor Feuchtigkeit. Außerdem soll sie auch zur Verhinderung von Rissen im Bauwerk beitragen. Darauf weist das Portal „baumentor.de“ hin.

Ist ein Keller geplant, kommen nichttragende Varianten zum Einsatz. Diese haben im Gegensatz zu den tragenden Bodenplatten keine statische Funktion, sondern sollend das Haus nur vom Erdboden trennen. Es gibt zudem verschiedene Ausführungen wie zum Beispiel Fundamentplatten, schwimmende Bodenplatten und Punktfundamente. Fundamentplatten haben immer eine tragende Funktion und lassen sich neben Wohnhäusern auch für Wintergärten, Pavillons oder Terrassen einsetzen. Thermobodenplatten mit zusätzlicher Wärmedämmung und Isolierung werden für energieeffiziente Gebäude eingesetzt. Schwimmende Bodenplatten werden für Wohn- und Gewerbebauten verwendet. Punktfundamente eignen sich für Gebäude, an denen an vereinzelten Stellen ein hohes Gewicht auftritt.

Eine tragende Bodenplatte bietet im Vergleich zum Keller zwar viele Vorteile, darunter eine schnelle Bauzeit und Kosteneffizienz im Vergleich zum Keller. Sie ermöglicht zudem eine effiziente Wärmeisolierung und Barrierefreiheit. Die Entscheidung, ob ein Haus mit tragender Bodenplatte oder ein Haus mit nichttragender Kellerbodenplatte und Keller errichtet wird, hängt laut des Portals „baumento.de“ jedoch von individuellen Bedürfnissen ab. Für Haushalte die zusätzliche Nutzfläche benötigen, bietet ein Keller mehr Möglichkeiten.

Quelle und weitere Informationen: baumentor.de

Immobilienpreise: Der Einfluss von Windrädern

Die Sicht auf Windräder beeinflusst den Wert von Immobilien nur minimal. Häuser, von denen die Bewohner auf ein Windrad oder mehrere Windräder blicken können, wurden lediglich für 1,12 Prozent weniger verkauft als solche mit freier Sicht. Allerdings müssen dabei zwei Faktoren beachtet werden: die Anzahl der Windräder sowie die Nähe zum Haus. Schauen die Bewohner auf mehr als 20 Windräder, sinkt der Immobilienwert um 2,48 Prozent. Sind die Windräder weniger als 8 Kilometer vom Haus entfernt, kann der Immobilienwert sogar um bis zu acht Prozent sinken.

Bei der US-Studie wurde nicht nur die Nähe, sondern auch die Sichtbarkeit der Windräder betrachtet. Die Forschenden haben dafür über 300 Millionen Hausverkäufe in den USA unter die Lupe genommen und auch herausgefunden, dass der der Wertverlust von Immobilien mit Blick auf ein Windrad ungefähr nach drei Jahren nachlässt. Laut der Studienautoren seien „die Auswirkungen von Windrädern auf die Hauspreise geringer als allgemein befürchtet“.

„Unsere Forschung bietet eine Antwort auf einige typische Argumente von Windkraftgegnern, das klassische ‚Erneuerbare Energien ja, aber nicht vor meiner Haustür‘-Problem, das nicht nur in den USA, sondern auch in Europa und Deutschland ein heißes Thema ist“, erklärt Leonie Wenz, Mitautorin und Forscherin am Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, das an der Studie beteiligt gewesen ist. Die vollständige Studie kann in englischer Sprache gelesen werden unter pnas.org/doi/10.1073/pnas.2309372121.

Quellen: pik-potsdam.de/pnas.org/idw-online.de/handelsblatt.com

Bauvertrag: Festpreisbindung gilt trotz Materialpreissteigerung

Bauunternehmen können sich nicht auf Materialpreissteigerungen berufen, um vom vereinbarten Festpreis eines Bauvorhabens abzuweichen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (AZ: 5 U 188/22). Im vorliegenden Fall hat ein Ehepaar gegen ein Bauunternehmen geklagt, das den vereinbarten Bau eines Massivhauses nicht zum Pauschalpreis von etwa 300.000 Euro ausführen wollte, sondern aufgrund von Materialpreissteigerungen zirka 50.000 Euro mehr verlangte.

Das Ehepaar sah allerdings nicht ein, diese 50.000 Euro mehr zu bezahlen. Es wies das Bauunternehmen daher an, zum vereinbarten Pauschalpreis mit den Bauarbeiten zu beginnen. Das Bauunternehmen weigerte sich allerdings. Daraufhin beauftraget das Ehepaar ein anderes Unternehmen, das aber ebenfalls mehr als 300.000 Euro für den Bau des Massivhauses verlangte. Daraufhin verklagte das Ehepaar das erste Bauunternehmen, um ihnen die dadurch entstandenen Mehrkosten zurückzufordern.

Das Ehepaar bekam vom Pfälzischen Oberlandesgericht Recht; das Bauunternehmen wurde in die Schranken gewiesen. Es habe zwar eine entsprechende Preisanpassungsklausel im Bauvertrag gegeben, diese sei aber unwirksam gewesen. Sie benachteilige Kunden „unangemessen“. Das Pfälzische Oberlandesgericht stellte klar, dass Bauherren auf den vereinbarten Festpreis angewiesen sind, da bereits kleine Preiserhöhungen zu erheblichen finanziellen Belastungen für sie führen können.

Quelle: olgzw.justiz.rlp.de

Outdoor-Küchen: Kochvergnügen unter freiem Himmel

Das Kochen im Freien gewinnt zunehmend an Beliebtheit und avanciert laut Arbeitsgemeinschaft „Die Moderne Küche“ (AMK) zu einem geselligen Highlight für Familie und Freunde. Eine maßgeschneiderte Outdoorküche, die wetterfest und komfortabel ausgestattet ist, verwandelt Balkon, Terrasse oder Garten in eine Erlebnisstätte. „Die Outdoorküche sorgt für kurze Wege beim Grillen und die Gäste können sich jederzeit einbringen. Als vorteilhaft erweisen sich zudem die zusätzliche Arbeitsfläche und der große Stauraum für das Grill-Equipment“, so AMK-Geschäftsführer Volker Irle.

Die Gestaltung einer Außenküche orientiert sich individuell an den Bedürfnissen und dem verfügbaren Platz. Von einer einfachen Wandzeile bis hin zur freistehenden Kochinsel sind verschiedene Konzepte realisierbar. Auf Gas- oder Holzkohlegrills, Gas- oder Induktionskochfeldern sowie Teppanyaki- oder Plancha-Grillplatten, lässt sich eine Vielzahl von Gerichten zubereiten. Ein spezieller Outdoor-Kühlschrank hält Getränke und Zutaten frisch; ein intelligentes Abfallsystem und ein Spülbecken sorgen für Ordnung und Sauberkeit.

Bei der Materialauswahl bieten sich (Hobby-)Köchen ebenfalls zahlreiche Optionen: Sie gibt es beispielsweise in Edelstahl und Aluminium oder mit Holzfronten, die für eine natürliche Optik sorgen. Witterungsbeständige Materialien und korrosionsbeständige Beschläge garantieren Langlebigkeit und Funktionalität. Für die Arbeitsplatten stehen Keramik, Naturstein oder Edelstahl zur Auswahl. Fachhändler bieten laut AMK eine nicht nur eine umfassende Beratung in Bezug auf die Produkte, sondern auch im Hinblick auf notwendige Strom- und Wasseranschlüsse.

Quelle: moebelindustrie.de

Studie: Mieten günstiger als Kaufen

In den meisten Gegenden in Deutschland ist es finanziell vorteilhafter, eine Wohnung zu mieten, statt zu kaufen. Darauf deute eine Studie des Unternehmens „Colliers“ hin. Aus dieser geht hervor, dass in 365 der 400 untersuchten Landkreise und kreisfreien Städte (91 Prozent), das Mieten einer Wohnung jährlich rund 4.300 Euro günstiger ist als der Kauf einer solchen. In den sieben größten Städten Deutschlands steigt diese Ersparnis sogar auf etwa 7.100 Euro pro Jahr.

Diese Veränderung in der Preisstruktur spiegelt eine signifikante Wende im Vergleich zu 2021 wider, als in 85 Prozent der Landkreise und kreisfreien Städte der Kauf einer Wohnung noch als die ökonomisch attraktivere Option galt. Die Situation hat sich seit der Zinswende im Sommer 2022 komplett gedreht. Trotz dieser Entwicklung bleibt der Kauf von Immobilien für vermögende Anleger attraktiv, besonders aufgrund steigender Mieten.

Auch die Anmietung eines Hauses ist in 82 Prozent der Landkreise und kreisfreien Städte günstiger als der Erwerb eines solchen. Durchschnittlich sparen Mieter rund 3.800 Euro pro Jahr. Hier hat sich das Blatt ebenfalls gewendet, denn 2021 konnten Käufer – im Vergleich zu Mietern – im Durschnitt 1.900 Euro jährlich sparen.

Quelle und weiter Informationen: colliers.de

Barrierefreies Wohnen: Tipps vom BSB

Als barrierearm oder barrierefrei werden laut des Bauherren-Schutzbundes (BSB) lediglich zwei bis drei Prozent aller Wohnungen eingestuft. Barrierefreies Wohnen steigert laut BSB nicht nur für ältere Menschen den Wohnkomfort, sondern kommt allen Generationen zugute. Eine bodengleiche Dusche oder ein stufenloser Zugang zum Wohnbereich sind Beispiele für Maßnahmen, die den Alltag erleichtern und den Wohnwert erhöhen können. Weitere Maßnahmen hat der BSB in seinem Ratgeber „Zehn Tipps für barrierefreies Wohnen“ festgehalten.

Um beim Neubau oder Umbau barrierefreie Wohnräume zu schaffen, sei es zunächst wichtig, die Anforderungen genau zu definieren und vertraglich festzuhalten. Die Norm DIN 18040 liefere dabei eine wichtige Orientierung für barrierefreies Planen und Bauen. Stehen sowieso Sanierungen an, sollten Bauherren die Möglichkeit nutzen, auch den Abbau von Barrieren einzuplanen. Schon mit kleinen Anpassungen, wie dem Entfernen von Türschwellen oder der Installation von Haltegriffen, lassen sich Wohnungen und Häuser komfortabler gestalten. Neben baulichen Maßnahmen bieten auch technische Hilfsmittel wie elektronische Türschlösser oder Notrufsysteme laut BSB zusätzliche Sicherheit und Komfort.

Um die finanzielle Belastung zu minimieren, sollten Bauherren Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Expertenrat, beispielsweise durch einen BSB-Bauherrenberater, kann zusätzlich helfen, die Planung und Umsetzung barrierefreier Wohnkonzepte zu optimieren. Alle Tipps zum barrierefreien Wohnen können Interessenten unter bsb-ev.de nachlesen.

Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de

Energieanbieterwechsel: Enorme Einsparungen möglich

Durch den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters können für Verbraucher aktuell 300 bis 800 Euro pro Jahr sparen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es gebe wieder „günstige Strom- und Gastarife“. Zudem befinden sich auch einige Stromtarife laut der Verbraucherzentrale NRW wieder auf „Vorkrisenniveau“.

Wechselt eine Familie von einem Stromtarif mit einem Grundpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde (kWH) plus Grundpreis in einen Stromtarif mit einem Grundpreis von 30 Cent pro kWh, können – je nach Verbrauch – jährlich 300 bis 400 Euro gespart werden. Bei einem Gastarif ließen sich sogar 800 Jahr sparen, wenn eine Familie von einem Tarif mit 13 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis auf einen Tarif von 9 Cent pro kWh wechsle.

Laut Verbraucherzentrale kann jede Person, unabhängig vom Wohnstatus, ihren Energieversorger wechseln. Um langfristig von günstigen Tarifen zu profitieren, empfehle es sich, regelmäßig Angebote zu vergleichen oder Dienste von Wechseldienstleistern in Anspruch zu nehmen. Neben den finanziellen Vorteilen können aber auch der Kundenservice, die regionale Nähe oder Umweltaspekte wie Ökostrom- und Ökogastarife entscheidende Faktoren für einen Anbieterwechsel sein.

Quelle: verbraucherzentrale.nrw

WEG: Großer Spielraum bei Kostenverteilung

Neue Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz bieten mehr Flexibilität bei der Kostenaufteilung für Instandhaltungsmaßnahmen. Laut der Urteile V ZR 81/23 und V ZR 87/23 des Bundesgerichtshofs (BGH) können Eigentümergemeinschaften nun Beschlüsse fassen, die eine spezifische Kostenverteilung zulasten einzelner Eigentümer für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums vorsehen. Dies ermöglicht eine an die individuellen Nutzungsverhältnisse angepasste Verteilung der Instandhaltungskosten.

In einem der verhandelten Fälle ging es um die Kosten für die Reparatur von sogenannten Doppelparkern, die fortan nicht mehr von der gesamten Eigentümergemeinschaft, sondern nur von den Eigentümern der Doppelparker getragen werden sollen (V ZR 81/23). Die gerichtliche Entscheidung bestätigte, dass solch eine spezifische Kostenzuweisung zulässig ist, solange sie die Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Parteien berücksichtigt und nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung führt.

Im anderen Fall (V ZR 87/23) haben Eigentümer beschlossen, ein defektes und zum Gemeinschaftseigentum gehörendes Dachfenster auszutauschen. Die Kosten dafür, so beschlossen sie, soll der Eigentümer der Dachgeschosswohnung allein tragen. Dagegen klagte dieser, jedoch ebenfalls ohne Erfolg. Der BGH betonte, dass die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes einen größeren Spielraum für individuelle Regelungen zur Kostentragung innerhalb von Eigentümergemeinschaften schafft.

Quelle: bundesgerichtshof.de/AZ: V ZR 81/23 & V ZR 87/23

Kabel-TV: Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Vermieter dürfen die monatlichen Gebühren für einen Kabel-TV-Anschluss ab dem 1. Juli nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Das war bislang bei Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamen Kabelanschluss der Fall. Grund für die Abschaffung des sogenannten „Nebenkostenprivilegs“ ist eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Mieter können sich dann selbst für einen Anbieter entscheiden. Für Vermieter besteht nun ein Sonderkündigungsrecht des TV-Bezugsvertrags. Darauf weist das Portal „haufe.de“ hin.

Die Verbraucherzentrale hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) spezielle Bestimmungen existieren. Obwohl es ein außerordentliches Kündigungsrecht für Gruppenverträge zum 30. Juni 2024 gibt, kann es sein, dass sich eine WEG gegen die Beendigung des Vertrags entscheidet. In solch einem Fall sind die Eigentümer weiterhin zur Zahlung der Gebühren verpflichtet, dürfen diese jedoch nicht länger auf die Mieter übertragen.

Durch das bisherige Nebenkostenprivileg bei Kabelgebühren waren Mieter verpflichtet, die Kosten für die Kabeldienste im Rahmen von Kollektivverträgen ihres Vermieters zu tragen, selbst wenn sie diesen Dienst nicht in Anspruch nahmen. Nach der Gesetzesänderung haben sie nun die Freiheit, ihre Empfangsoption selbst zu wählen und müssen nicht mehr für einen Fernsehempfang bezahlen, den sie nicht nutzen. Sie können auf alternative Empfangswege umsteigen oder einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen.

Quellen: haufe.de/verbraucherzentrale.de/mietercheck.de