Reißt ein Unwetter das Mauerwerk ein oder kommt es zu Wasserschäden im Sinne von Elemantarschäden wie zum Beispiel eine Unterspülung des Rohbaus durch Hochwasser, greift die Versicherung. Auch Schäden am Rohbau, die mutwillig durch Randalierer entstanden sind oder Schäden von Bös- und Fahrlässigkeit der Handwerksfirmen, sind versichert. Bei Brand oder einer Explosion greift jedoch nur eine zusätzliche Feuerrohrbauversicherung. Auch beim Thema Diebstahlschutz sollten Bauherren sich vor Baubeginn zusätzlich versichern und dabei beachten, dass sich der Versicherungsschutz bei Diebstahl nur auf bereits verbaute Materialien und Baustoffe bezieht. Somit sind Werkzeuge von Handwerkern und Materialien des Bauherrn, wie zum Beispiel Dachziegel, Balken und Metall nicht mit der Bauleistungsversicherung abgedeckt und müssen deshalb gesondert geschützt werden.
Die Kosten für eine Versicherung richten sich nach der Bausumme und werden durch einen Kostenvoranschlag bestimmt. Sollte sich die Bausumme erhöhen, muss die Versicherung unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden. In der Regel verlangen Versicherer 0,15 bis 0,2 Prozent der Summe der Baukosten. Kommt eine Diebstahlversicherung dazu, erhöhen sich diese auf 0,25 bis 0,5 Prozent.
Quelle: Hausjournal
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